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Vergaberecht und Zuwendungen: Fallstricke vermeiden, Fördermittel sichern - Wann Fördermittelempfänger das Vergaberecht beachten müssen

  • Autorenbild: Timm Jacobsen
    Timm Jacobsen
  • 11. März
  • 2 Min. Lesezeit

Viele Vereine finanzieren sich neben Spenden auch aus staatlicher Förderung.
Viele Vereine finanzieren sich neben Spenden auch aus staatlicher Förderung.

Viele Fördermittelempfänger unterschätzen die Bedeutung des Vergaberechts. Wer öffentliche Gelder erhält – sei es von der EU, dem Bund oder den Ländern –, muss sich häufig an vergaberechtliche Vorgaben halten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Zuwendungsbescheid, in dem die Einhaltung bestimmter Vergaberegeln als Auflage festgelegt ist. Verstöße können zur Rückforderung von Fördermitteln führen – oft mit gravierenden finanziellen Konsequenzen.

Das Zusammenspiel von Zuwendungs- und Vergaberecht

Das Zuwendungsrecht und das Vergaberecht sind eigenständige Rechtsgebiete, aber eng miteinander verbunden. Zuwendungsempfänger sind nicht per se öffentliche Auftraggeber, können aber durch die Vorgaben im Zuwendungsbescheid in eine solche Rolle gedrängt werden. Besonders problematisch ist dies für private Unternehmen, Vereine oder Forschungseinrichtungen, die keine Erfahrung mit dem Vergaberecht haben.

Typische Problemfelder für Fördermittelempfänger

  1. Unklare Auftraggeberrolle: Viele Empfänger öffentlicher Mittel wissen nicht, dass sie sich als Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts qualifizieren.

  2. Unterschiedliche Regelungen: Abhängig von der Förderquelle (Bund, Länder, EU) gelten unterschiedliche Nebenbestimmungen (ANBest-P, ANBest-I), die verschiedene Vergabeanforderungen enthalten.

  3. Vergabefehler als Auflagenverstoß: Bereits kleine formale Fehler im Vergabeverfahren können als Verstoß gegen die Auflagen des Zuwendungsbescheids gewertet werden.

  4. Rückforderungen und Sanktionen: Wird ein Vergabeverstoß festgestellt, droht die Rückforderung von Fördermitteln. Besonders kritisch: Fehler werden oft erst Jahre später im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung entdeckt und können dann kaum noch geheilt werden.

Wie Sie Vergabefehler vermeiden

  • Frühzeitige Prüfung der Auflagen: Lesen Sie den Zuwendungsbescheid sorgfältig und achten Sie auf vergaberechtliche Vorgaben.

  • Klärung der Auftraggeberstellung: Prüfen Sie, ob Sie durch die Zuwendung in die Rolle eines öffentlichen Auftraggebers gedrängt werden.

  • Beachtung der relevanten Vorschriften: Je nach Fördermittelgeber sind unterschiedliche Regelungen relevant (UVgO, VOB/A, VOL/A, VgV, ANBest-P, ANBest-I).

  • Vergabeverfahren sorgfältig dokumentieren: Eine lückenhafte Vergabedokumentation kann später zur Umkehr der Beweislast führen.

  • Rechtzeitige Beratung einholen: Ein erfahrener Anwalt kann helfen, Fehler frühzeitig zu vermeiden und eine rechtskonforme Vergabe sicherzustellen.

Ihr Partner für sicheres Vergabemanagement

Als spezialisierter Anwalt im Vergaberecht unterstütze ich Sie dabei, Fördermittel rechtskonform zu nutzen und Vergaberisiken zu minimieren. Ich prüfe Ihre Vergabeverfahren, unterstütze Sie bei der Erstellung vergaberechtskonformer Ausschreibungen und helfe Ihnen, Rückforderungsrisiken zu vermeiden.

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